1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote der Rittinger Kaffeetechnik GmbH gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
2 Angebot und Vertragsschluss
Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung, Lieferung der Ware oder Rechnungsstellung zustande. Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
3 Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich netto ab Werk zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer sowie vereinbarter Nebenleistungen. Rechnungen sind sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. Ein Skontoabzug wird nicht gewährt. Der Käufer gerät spätestens 14 Tage nach Zugang der Rechnung ohne Mahnung in Verzug (§ 286 Abs. 3 BGB). Im Verzugsfall ist die Rittinger Kaffeetechnik GmbH berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu verlangen. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse kann Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verlangt werden.
4 Lieferung und Lieferzeit
Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Teillieferungen sind zulässig. Lieferfristen verlängern sich angemessen bei höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Materialengpässen oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen. Gerät der Verkäufer in Verzug, ist eine angemessene Nachfrist zu setzen.
5 Gefahrübergang
Die Gefahr geht bei Versand mit Übergabe an den Transporteur, bei Montage mit Übergabe der Anlage und bei Annahmeverzug mit Anzeige der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
6 Gewährleistung
Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Gefahrübergang. Bei Mängeln erfolgt nach Wahl des Verkäufers Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Der Käufer hat Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen (§ 377 HGB). Keine Gewährleistung besteht bei natürlichem Verschleiß, Kalk- oder Wasserproblemen ohne empfohlenen Wasserfilter, unsachgemäßer Nutzung, Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung, Verwendung nicht originaler Ersatzteile oder Eingriffen Dritter.
7 Haftung
Die Haftung ist ausgeschlossen bei leichter Fahrlässigkeit, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt werden. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt. Unbeschränkte Haftung gilt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
8 Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum der Rittinger Kaffeetechnik GmbH. Der Käufer darf die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterveräußern; die daraus entstehenden Forderungen gelten als abgetreten. Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware ohne Fristsetzung herauszuverlangen.
9 Rücknahmen und Vertragsrückabwicklung
Im Falle einer Vertragsrückabwicklung kann eine angemessene Nutzungsentschädigung verlangt werden. Dem Käufer bleibt der Nachweis einer geringeren Wertminderung vorbehalten.
10 Verkauf von Kaffeebohnen und Verbrauchsmaterial
Kaffeebohnen sind Naturprodukte; geringfügige Abweichungen stellen keinen Mangel dar. Geöffnete Verpackungen sind vom Umtausch ausgeschlossen. Qualitätsverluste durch unsachgemäße Lagerung gehen zu Lasten des Käufers.
11 Verwendung von Fremdprodukten
Werden nicht freigegebene Bohnen, Reinigungsmittel oder Ersatzteile verwendet, entfällt die Gewährleistung für daraus entstehende Schäden. Der Käufer trägt die Beweislast.
12 Wasserqualität und Entkalkung
Der Käufer ist verpflichtet, empfohlene Wasseraufbereitung einzusetzen. Schäden durch Kalk oder ungeeignete Wasserqualität sind kein Gewährleistungsfall.
13 Service- und Wartungsleistungen
Serviceleistungen erfolgen auf Grundlage gesonderter Vereinbarungen. Wartungsintervalle sind einzuhalten. Anfahrts-, Warte- und Diagnosezeiten sind vergütungspflichtig.
14 Serviceverträge
Serviceverträge haben die vereinbarte Laufzeit und bedürfen zur Kündigung der Schriftform. Ersatzteile bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum der Rittinger Kaffeetechnik GmbH.
15 Aufstellung und technische Voraussetzungen
Der Käufer stellt ordnungsgemäßen Wasser- und Stromanschluss sowie fachgerechten Ablauf sicher. Für bauseitige Installationen wird keine Haftung übernommen.
16 Gerichtsstand, Erfüllungsort, anwendbares Recht
Erfüllungsort für die Leistung des Käufers ist München. Alleiniger Gerichtsstand ist München; die Rittinger Kaffeetechnik GmbH ist berechtigt, am Sitz des Käufers zu klagen. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
17 Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Rittinger Kaffeetechnik Vertriebs GmbH
Seeholzenstrasse 2, 82166 Gräfelfing
E-Mail: info(at)rittinger-kaffeetechnik.de
Geschäftsführer: Johann Rittinger, Johannes Rittinger
Registergericht: Amtsgericht München, HRB-Nr.: 110065
USt-IdNr.: DE 173127780
